AGB

Allgemeine Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Firma Metropolitan International School (MIS) gGmbH, Walter-Gropius-Allee 3, 68519 Viernheim, nachfolgend MIS genannt – und dem Teilnehmer – im Folgenden Teilnehmer genannt – über die angebotenen Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die weibliche Form ist der männlichen Form in diesem Dokument gleichgestellt, lediglich aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wurde die männliche Form gewählt.
  1. Allgemeines
    An den Bildungsmaßnahmen der MIS kann jede Person teilnehmen. Soweit für einen angestrebten Abschluss Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme. Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach SGB III in Anspruch genommen werden soll. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Zimmer werden nur im Zusammenhang mit einer bei der MIS gebuchten Bildungsmaßnahme vermietet.
  1. Regelungen zu Urlaub, Feiertagen, Teilnehmerzahl
    1. Der an gesetzlichen Feiertagen ausgefallene Unterricht kann durch den Besuch der Modul- oder Abendkurse bzw. durch eine Verlängerung des Kurses nachgeholt werden; dies ist schriftlich zu beantragen bis spätestens 14:30 Uhr am Vortag des jeweiligen Feiertages.
    2. Die Kurse finden auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl von vier Personen statt. Die gebuchte Stundenzahl verringert sich dabei um 25 % für eine Gruppe von zwei bis drei Teilnehmern und um 50 % für einen Teilnehmer. Zum Ausgleich kann ein anderer Gruppenkurs belegt werden.
    3. Aussetzung des Sprachkurses (Urlaub) – Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb des jeweils gebuchten Kurses eine Aussetzung des Kurses für einen Zeitraum von maximal 2 Kurswochen pro 12 Wochen zu beantragen. Bei rechtzeitiger Beantragung und Genehmigung setzt der gebuchte Kurs für den beantragten Zeitraum aus. Das Kursende verschiebt sich entsprechend dem beantragten Zeitraum auf einen berechneten späteren Termin.

Die Fristen für die Beantragung sind je nach Kurs wie folgt:

  • Intensivkurse: je Kursquartal (12 Kurswochen) maximal zwei Kurswochen (Montag – Freitag); Beantragung spätestens bis Donnerstag, 16:00 Uhr, vor „Urlaubsbeginn“.
  • Standardkurse: Beantragung bis spätestens 16:00 Uhr am Tag vor dem angesetzten Termin.
  • Einzelunterricht: Beantragung spätestens bis 16:00 Uhr am Tag vor dem angesetzten Termin.
  1. Anmeldung und Vertragsschluss
    1. Für jede Bildungsmaßnahme ist das Anmeldeformular der Metropolitan International School gGmbH (MISLanguage Academy & Pre-U) auszufüllen. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer der Allgemeinen Teilnahme- und Zahlungsbedingungen an.
    2. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der MIS kommt zustande, wenn die Anmeldung von der MIS schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail bestätigt wurde.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Die Gebühren für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn fällig. Alle Bankspesen gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei einer Anmeldung von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die gesamte Gebühr unmittelbar bei Erhalt der Rechnung fällig.
  2. Für Kurse mit einer Dauer von mehr als drei Monaten kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alle Raten müssen spätestens zum Ende des Kurses beglichen sein.
  3. Die Gebühren und ihre Fälligkeiten sind unabhängig von Leistungen Dritter.
  4. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 € je Mahnung erhoben. Dem Kursteilnehmer steht es frei, den Nachweis zu führen, dass der MIS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  5. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen erfolgen, die für ihre Wirksamkeit der Schriftform bedürfen.
  6. Der Rechnungsbetrag kann per EC-Karte oder Banküberweisung beglichen werden. Barbezahlung besteht nicht. Überweisungen auf folgendes Konto (immer erst nach Rechnungsstellung):

MIS Metropolitan International School gGmbH

IBAN: DE02 4306 0967 6020 5315 01

6. Rücktritt und Kündigung durch den Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer kann bis 14 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme vom Vertrag zurücktreten. Für die Fristwahrung in der Posteingang bei der MIS entscheidend. Die Rücktrittserklärung bzw. die Kündigung muss bei der Verwaltungsstelle der MIS, Walter-Gropius-Allee 3, 68519 Viernheim in Textform eingegangen sein.
  2. Im Falle eines wirksamen Rücktritts hat der Teilnehmer lediglich die festgelegte Anmeldegebühr und Verwaltungsgebühr zu entrichten.
  3. Wurde ein Einladungsschreiben von Seiten der MIS für die deutsche Botschaft erstellt, so gilt: Falls das Visum nicht ausgestellt wird, wird die Rücküberweisung der Zahlung abzüglich entstandener Kosten wie z.B. für Porto (z.B. DHL), der Bankspesen und einer Verwaltungsgebühr von 150 € durch die MIS garantiert. Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der MIS kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist. Die Ablehnung ist durch einen amtlichen Bescheid und durch die Vorlage des originalen Einladungsschreibens zu dokumentieren. Eine Kündigung des Sprachkurses nach Erhalt des Visums ist nur bei Vorlage eines Dokuments der deutschen Botschaft möglich, welches den Verzicht auf die Einreise in Deutschland belegt. Sollte die Einreise bereits erfolgt sein, so ist eine Kündigung des Sprachkurses nicht mehr möglich.
  4. Die Kündigung des Sprachkurses nach Beginn des Bewerbungsprozesses ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, bei einem Verzicht auf die Einreise nach Deutschland und bei Ablehnung der Bewerbung durch die Universität möglich. Im Falle einer wirksamen Kündigung verpflichtet sich der Teilnehmer, einen Nachweis der Botschaft zu erbringen, welcher die Ablehnung der Einreise vorliegt.
  5. Ausschlaggebend für die Rücktritts- bzw. Kündigungsfristen der Kurse, falls gebucht, ist das Datum des Kursbeginns. Bei Rücktritt von weniger als 14 Tagen vor Kursbeginn werden folgende Stornierungsgebühren erhoben:
  • 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn: 50 € für den Kurs
  • Bis Freitag, 12:00 Uhr vor Kursbeginn: 100 € für den Kurs. Nach diesem Zeitraum, aber noch vor Kursbeginn: Die Anmeldegebühr plus die Kursgebühr für eine Kurswoche bzw. für einen Kursmonat bei Standardkursen oder für zwei Unterrichtsstunden bei Einzelunterricht.
  • Nach Kursbeginn ist eine Kündigung des Kurses und der damit im direkten Zusammenhang stehenden Leistungen nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
  • Auch bei Nichtaufnahme des Kurses ist die volle Kursgebühr zu bezahlen.
  • Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass der MIS kein oder ein geringerer Schaden als die genannten Gebühren entstanden ist.
  1. Für externe Prüfungen (TestDaF, DSH, TELC, TOEFL, TOEIC, IELTS u. a.) gelten die Rücktritts- und Gebührenregelungen der jeweiligen Lizenzgeber
  2. Bei allen Fristen ist der Posteingang bei der MIS entscheidend.
  3. Sollten durch Fördermaßnahmen oder sonstige gesetzliche Vorschriften andere Kündigungsfristen gelten, haben diese Vorrang.
  4. Unberührt von den oben genannten Mahn- und Rücktrittsgebühren bleibt die Möglichkeit des Kursteilnehmers, den Nachweis zu führen, dass der MIS kein Schaden oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

7. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers werden gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung und des Telemediengesetzes verarbeitet und geschützt. Informationen zur Art und Nutzung der erhobenen personenbezogenen Daten sowie zu Widerrufsmöglichkeiten sind den Hinweisen zum Datenschutz, die jeder Kursteilnehmer erhält, zu entnehmen.

8. Pflichten und Leistungen der MIS

  1. Die MISLanguage Academy & Pre-U verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Bildungszieles notwendig sind, vermittelt werden. Alle Sprachkurse der MISLanguage Academy & Pre-U dienen der beruflichen, schulischen oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
  2. Alle Sprachkurse der MISLanguage Academy & Pre-U dienen der beruflichen, schulischen oder akademischen Weiterbildung und können auch als Vorbereitung auf ein anerkanntes Sprachdiplom belegt werden.
  3. Der Unterricht wird im Rahmen des zu Beginn des Lehrganges gültigen         Lehrgangsangebotes erteilt. Die MIS behält sich Änderungen vor, jedoch darf das Lehrgangsziel nicht verändert werden.
  4. Soweit wesentliche Änderungen vor oder während der Bildungsmaßnahme notwendig werden, sind diese dem Teilnehmer schriftlich bekannt zu geben.
  5. Der Wechsel einer Lehr- bzw. Ausbildungskraft ist keine wesentliche Änderung in diesem Sinne.
  6. Schulbescheinigungen und Bestätigungen werden nur ausgestellt soweit alle Rechnungen bzw. Raten beglichen sind.
  7. Mit der Anmeldebestätigung garantieren wir eine Niveau-differenzierung des Unterrichts nach dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen wie folgt: A1, A2, B1, B2, C1, C2. Der Teilnehmer muss mit der Buchung MIS über sein Sprachniveau in Kenntnis gesetzt haben.

9. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich:

  1. die für die Feststellung zur Zugangsvoraussetzung zum Lehrgang erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen,
  2. die am Unterrichtsgeltende Hausordnung zu beachten, insbesondere den Unterricht nicht zu stören, Geräte und Einrichtungen pfleglich zu behandeln und den Anweisungen der Mitarbeiter der MIS im Rahmen der Hausordnung zu folgen,
  3. die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zum Erreichen des Lehrgangsziels zu erwerben,
  4. regelmäßig und pünktlich an den Unterrichtseinheiten und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen,
  5. Vorschriften des Berufsausbildungs- und des Schulrechtes bzw. der gültigen Ausbildungsordnung zu beachten,
  6. Pflichten im Rahmen von Auftragsmaßnahmen für Dritte zu wahren sowie
  7. die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. Der MIS bleibt es vorbehalten, Schadensersatzansprüche wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus Ziffer 9.1 bis 9.7 geltend zu machen.

10. Ausschluss und Kündigung durch die MIS

  1. Die MIS behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Ziffer 9 vorsätzlich oder grob fahrlässig verstoßen, nach vorheriger Abmahnung, ganz oder teilweise vom Lehrgang auszuschließen.
  2. Der MIS steht weiterhin ein Kündigungsrecht zu, wenn der Teilnehmer mit der Entrichtung der geschuldeten Lehrgangsgebühren bzw. dem Mietzins in Verzug ist und trotz Mahnung nicht behalt. Gleiches gilt, wenn eine Fehlzeitenquote nach Vorgabe der Ausländerbehörden (visumspflichtige Kursteilnehmer) überschritten wird, der gemeinsame Unterricht wiederholt gestört wird oder das Lehrgangsziel nachweislich nicht erreicht werden kann. In diesen Fällen sind alle offenen Zahlungen sofort fällig. Bereits gezahlte Beiträge werden bis zum Datum der selbstverschuldeten Kündigung nicht erstattet. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Gebühren bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.

11. Sonstiges

  1. Eine Haftung der MIS für Schäden, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss bzw. der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, ist ausgeschlossen. Schadenersatz im Falle der Lehrgangsabsage, der Lehrgangsverschiebung oder eines Lehrgangsabbruchs wegen Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MIS oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bereits gezahlte Gebühren werden erstattet. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung der MIS bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag der MIS nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
  2. Soweit der MIS die Versicherungspflicht obliegt, sind die Teilnehmer über die für die MIS zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bzw. die zuständige Unfallkasse der Länder unter der Voraussetzung unfallversichert, dass sie eine Krankenversicherung nachweisen können. Unfallversichert sind dann alle Dienst- und Wege-Ünfälle im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme.

12. Ausschlussfrist

Rücktritt und Kündigung sind ausgeschlossen, wenn seit der Entstehung des Rücktritts- bzw. Kündigungsgrundes mehr als sechs Wochen vergangen sind.

13. Nebenabreden / Salvatorische Klausel

  1. Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksame gewordene Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen und den wirtschaftlichen Geschäftsgrundlagen der Parteien am nächsten kommt.
  3. Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  4. Weiterhin gelten die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die Hausordnung und Schulordnung sowie die ausgehändigten Verhaltensregeln und Informationsbroschüren sofern sie Verhaltensregeln enthalten.

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